Folgenden Leistungen biete ich Ihnen an:

Outsourcing nach § 6StBG:

  • Abhol- und Bring Service Ihrer Unterlagen
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen

Die Finanzbuchhaltung nehmen einen enormen Stellenwert in einem Unternehmen ein. Nicht nur dass, man über die Buchhaltung seine Gewinne  und Verluste gegenüber dem Finanzamt ermittelt und nachvollziehbarer belegt und somit seine Steuerlast ermittelt, sondern die Bücher geben auch unmittelbar Auskunft über den Unternehmenswert selbst. Jede Kreditanfrage eines Kaufmannes wird zunächst einen Blick in die Bücher voraussetzen. Erst wenn die Bank anhand der Bücher zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Unternehmen finanziell ´gesund' aufgestellt ist, wird es notwendige Kredite gewährt bekommen. Aus diesem Grunde ist auf die Buchhaltung aller größte Sorgfalt zu legen.  

Finanzbuchhaltung:

  • Sortieren Ihrer Buchhaltung
  • Abholung Ihrer Buchhaltung vor Ort
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Erstellen einer monatlichen bzw. vierteljährlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung. Diese zeigt Ihnen die finanzielle Entwicklung.
  • Erstellen einer Summen- und Saldenliste . Aus dieser Liste entnehmen Sie die bebuchten Konten mit deren jeweiligen Summen bzw. Salden.
  • Erstellen einer offenen Posten Liste. Hier werden ausstehende Forderungen und offene Verbindlichkeiten im Einzelnen aufgezeigt.
  • Überbringung Ihrer Buchhaltungsunterlagen vor Ort.
  • Eine individuelle Zusammenstellung der zu erbringenden Leistung ist jederzeit möglich.

Anlagenbuchhaltung:

  • Anlagenverwaltung mit Lexware

Lohnbuchhaltung:

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter
  • Erstellung der elektronischen Lohnsteueranmeldung im ELSTER - Verfahren
  • Erstellung der Beitragsnachweise im elektronischen Meldeverfahren.
  • An & Abmeldung, Jahresentgeltmeldung im elektronischen Meldeverfahren.
  • Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung
  • Zahlungslisten über die zu zahlenden Löhne und Gehälter, Beiträge der Krankenkassen und der zu bezahlenden Lohnsteuer.
  • Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft